Ihr akkreditiertes Analyselabor
Analyse. Probenahme. Schulung. - Alles aus einer Hand.

Wasseranalysen nach Trinkwasserverordnung

ICP Analytik GmbH & Co. KG ist eine gemäß §15 Absatz 4 der Trinkwasserverordnung zugelassene Trinkwasseruntersuchungsstelle beim Land Schleswig-Holstein. Probenahme und Analytik nach Vorgaben der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) gehören zu unserer Kernkompetenz und seit bereits über 20 Jahren unterstützen wir private, gewerbliche und öffentliche Kunden bei Ihrer Untersuchungspflicht gegenüber den Gesundheitsämtern. Informieren Sie sich nachfolgend gerne über unser Dienstleistungen im Bereich der TrinkwV.

1. Einzelwasserversorger (Hausbrunnen)

Als Besitzer eines Hausbrunnens und daher als c-Anlagen Betreiber werden Sie jährlich von Ihrem Gesundheitsamt dazu aufgefordert den trinkwassergeeigneten Zustand ihres Brunnenwassers nachzuweisen. Der Untersuchungsumfang variiert dabei je nach Region und zuständigem Gesundheitsamt. Fragen Sie gerne ein Angebot bei uns an, wir übernehmen für Sie die Probenahme, die akkreditierte Analyse Ihrer Probe sowie die Übermittlung der Ergebnisse an das Gesundheitsamt. Auf Wunsch nehmen wir Sie auch in unsere jährliche Routine mit auf.

Ein Hausbrunnen ist eine private Trinkwasserquelle, die insbesondere in ländlichen Gebieten oder bei abgelegenen Grundstücken genutzt wird. Die Nutzung solcher Brunnen kann eine gute Alternative zu einer zentralen Wasserversorgung sein, jedoch unterliegt sie bestimmten Vorschriften, um die Wasserqualität sicherzustellen.

Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in Deutschland regelt die Anforderungen an die Qualität von Trinkwasser. Diese Verordnung schreibt vor, dass das Wasser, das für den menschlichen Gebrauch vorgesehen ist, bestimmte mikrobiologische und chemische Grenzwerte nicht überschreiten darf. Dies dient dem Schutz der Gesundheit der Bevölkerung.

Bei einem Hausbrunnen handelt es sich oft um eine Anlage des Typs C nach der Trinkwasserverordnung. Diese Anlagen sind in der Regel kleine Wasserversorgungsanlagen, die weniger als 10 Kubikmeter Wasser pro Tag abgeben oder weniger als 50 Personen versorgen. Die Verantwortung für die Qualität des Wassers liegt hier beim Betreiber des Brunnens, also dem Eigentümer oder Nutzer des Grundstücks.

Für den Betrieb eines Hausbrunnens gelten folgende wichtige Punkte:

  1. Anzeigepflicht: Der Betreiber muss den Betrieb des Brunnens bei der zuständigen Gesundheitsbehörde anzeigen. Diese Behörde kann auch Kontrollen durchführen, um die Einhaltung der Trinkwasserverordnung sicherzustellen.

  2. Wasserqualität: Das Brunnenwasser muss regelmäßig auf bestimmte Parameter hin untersucht werden, z.B. auf mikrobiologische Verunreinigungen (wie E. coli oder Enterokokken) und chemische Stoffe (wie Nitrat, Blei, oder Pestizide). Die Untersuchung muss durch ein zugelassenes Labor erfolgen.

  3. Dokumentation: Der Betreiber ist verpflichtet, die Untersuchungsergebnisse zu dokumentieren und bei Bedarf der Gesundheitsbehörde vorzulegen. Dies dient dazu, eine kontinuierliche Überwachung der Wasserqualität zu gewährleisten.

  4. Maßnahmen bei Verunreinigung: Wird eine Verunreinigung des Wassers festgestellt, die die Grenzwerte der Trinkwasserverordnung überschreitet, müssen sofort Maßnahmen ergriffen werden, um die Gesundheit der Nutzer zu schützen. Dies kann das Abkochen des Wassers, die Installation von Filtern oder im Extremfall die Schließung des Brunnens bedeuten.

  5. Instandhaltung und Wartung: Der Brunnen muss regelmäßig gewartet und instand gehalten werden, um die Qualität des Trinkwassers sicherzustellen. Dies umfasst z.B. die Überprüfung der Brunnenanlage auf Dichtheit und die Reinigung der Brunnenstube.

Ein Hausbrunnen bietet zwar Unabhängigkeit von der öffentlichen Wasserversorgung, erfordert aber auch eine hohe Eigenverantwortung und ein regelmäßiges Monitoring, um die Gesundheit der Nutzer zu gewährleisten.

Gruppenversorger (zentrale und dezentrale Wasserwerke)

Zentrale (Wasserversorgungsanlagen Typ a) und dezentrale Wasserwerke (Typ b) sind je nach Trinkwasser-Abgabemenge zu engmaschigen Untersuchung Ihrer Parameter verpflichtet. Auch hier bieten wir alles als regionaler Partner alles aus einer Hand an. Von der routinierten Probenahme durch eigenes Personal, über die akkreditierte Analytik im Labor bis hin zur elektronischen Übermittlung der Ergebnisse an das Gesundheitsamt. Auch bereits neue Parameter der neuen Trinkwasserverordnung (2023), wie PFAS, Arzneimittel und Hormone können von uns direkt im Haus durchgeführt werden.

Öffentliche Einrichtungen (Kindergärten, Alten- und Pflegeheime, Soziale Einrichtungen)

Betreiber öffentlicher Einrichtungen, wie zum Beispiel Kindertagesstätten, Alten- und Pflegeheime und weitere soziale Einrichtungen werden sind durch die Trinkwasserverordnung verpflichtet das Trinkwasser, was an Dritte abgegeben wird regelmäßig prüfen zu lassen. Wir unterstützen Sie kompetent bei der Erfüllung ihrer jährlichen Untersuchungspflichten. Gerne übernehmen wir auch die Untersuchung ganzer Gemeinden oder sozialer Verbände und kümmern uns, um die Logistik und Planung der Beprobung.

Schwermetall-Untersuchungen

Bei Neubaumaßnahmen oder alten Gebäuden wird oft eine Untersuchung auf Schwermetalle mittels der gestaffelten Stagnation nach Empfehlung des Umweltbundesamtes gefordert. Da hierbei Stagnationszeiten des Wasser eingehalten werden müssen, ist dies im laufenden Betrieb gerade für Kindertagestätten oder Alten- und Pflegeheime problematisch oder sogar unmöglich. Wir bieten hier flexible Probenahmen auch außerhalb der Betriebszeiten ein und gehen gerne, sofern möglich, auf Ihre besonderen Anforderungen ein.

Probenahme

Die Probenahme bei allen Untersuchungen erfolgt durch von uns geschulte und zertifizierte Probenehmer. Wir bieten Ihnen eine zuverlässige Terminplanung an und versuchen dabei auch Ihre Wünsche zu berücksichtigen. Unsere Probenehmer sprechen dan

2. Legionellen

Untersuchung auf Legionellen gemäß Trinkwasserverordnung

Wir bieten in Schleswig-Holstein die Probenahme und Untersuchung von Legionellen an. Unsere Leistungen erfüllen alle gesetzlichen Vorgaben und gewährleisten die Sicherheit Ihrer Trinkwasseranlage. Dank unseren qualifizierten Mitarbeitern und langjährigen Erfahrung sorgen wir für zuverlässige Ergebnisse.

Durch ein breites Netz an akkreditierten Probenehmern können wir Ihnen auch deutschlandweit Legionellen-Untersuchungen anbieten. Informieren Sie sich gerne auf unserer Webseite des Legionellen-Zentrums oder kontaktieren Sie uns direkt, um ein maßgeschneidertes Angebot zu erhalten.

Legionellenuntersuchung im gesetzlich geregelten Bereich: Ein Leitfaden zur Einhaltung der Vorschriften

Die Untersuchung von Legionellen im Trinkwasser ist in Deutschland gesetzlich geregelt und stellt einen entscheidenden Faktor für die öffentliche Gesundheit dar. Legionellen sind Bakterien, die unter bestimmten Bedingungen in Wassersystemen wachsen können und beim Einatmen von fein vernebeltem Wasser schwere Lungenentzündungen (Legionärskrankheit) verursachen können. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zur Legionellenprüfung ist daher von zentraler Bedeutung für Betreiber von Trinkwasseranlagen, insbesondere in öffentlichen und gewerblichen Gebäuden.

Gesetzliche Grundlagen zur Legionellenprüfung

Die gesetzliche Grundlage für die Untersuchung von Legionellen ist die Trinkwasserverordnung (TrinkwV). Laut § 31 der TrinkwV sind Betreiber von Großanlagen zur Trinkwassererwärmung in Mehrfamilienhäusern, Krankenhäusern und ähnlichen Einrichtungen verpflichtet, regelmäßige Untersuchungen auf Legionellen durchzuführen. Diese Pflicht betrifft insbesondere Anlagen, die eine Trinkwassertemperatur von über 25 °C und eine Gesamtspeicherkapazität von mehr als 400 Litern aufweisen.

Regelmäßige Untersuchungen und Fristen

Die Untersuchungen auf Legionellen müssen in der Regel mindestens alle drei Jahre erfolgen, in einigen Fällen ist jedoch eine jährliche Untersuchung vorgeschrieben. Dies gilt insbesondere für Anlagen in sensiblen Bereichen wie Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Kindergärten. Die Probenahme muss durch zertifizierte Labore erfolgen, die nach DIN EN ISO 17025 akkreditiert sind, um die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen zu gewährleisten.

Schritte der Legionellenuntersuchung

Die Legionellenuntersuchung umfasst mehrere Schritte:

  1. Probenahme: Die Entnahme von Wasserproben erfolgt an repräsentativen Stellen des Wasserversorgungssystems, insbesondere an den Entnahmestellen, die das höchste Risiko einer Legionellenbildung aufweisen.

  2. Analyse: Die Proben werden in einem akkreditierten Labor auf das Vorhandensein von Legionellen untersucht. Hierbei wird die Konzentration der Bakterien in KBE (Koloniebildende Einheiten) pro Liter Wasser gemessen.

  3. Bewertung der Ergebnisse: Liegt die Legionellenkonzentration über dem technischen Maßnahmenwert von 100 KBE pro 100 ml Wasser, müssen sofortige Maßnahmen ergriffen werden.

  4. Berichterstattung und Maßnahmen: Die Ergebnisse der Untersuchung müssen den zuständigen Gesundheitsbehörden gemeldet werden. Bei Überschreiten des Maßnahmenwertes sind umgehend Schritte zur Gefahrenabwehr einzuleiten, wie z. B. die thermische Desinfektion der Anlage oder die Installation von Filtersystemen.

Bedeutung für Betreiber und Mieter

Für Betreiber von Trinkwasseranlagen ist die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben nicht nur eine Frage der Rechtssicherheit, sondern auch der Verantwortung gegenüber den Nutzern der Wasserversorgung. Vermieter von Mehrfamilienhäusern müssen sicherstellen, dass regelmäßige Legionellenprüfungen durchgeführt werden, da andernfalls hohe Bußgelder drohen können. Mieter haben das Recht, über die Ergebnisse der Legionellenuntersuchung informiert zu werden und können bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorgaben Schadensersatzansprüche geltend machen.

Fazit

Die gesetzlich geregelte Untersuchung von Legionellen ist ein wesentlicher Bestandteil des Gesundheitsschutzes im Trinkwasserbereich. Betreiber von Trinkwasseranlagen müssen sich ihrer Verantwortung bewusst sein und regelmäßige Legionellenprüfungen durchführen lassen, um die Sicherheit der Wasserqualität zu gewährleisten und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Eine sorgfältige Planung, Durchführung und Dokumentation der Untersuchungen ist hierbei unerlässlich.