Abwasseranalytik
Bestimmung des Chemischen Sauerstoffbedarfs (CSB) in Abwasser
Bestimmung des Biochemischen Sauerstoffbedarfs (BSB) in Wasserproben
Der Biochemische Sauerstoffbedarf (BSB) ist ein wichtiger Parameter zur Bewertung der organischen Belastung von Gewässern und Abwässern. Er gibt die Menge an Sauerstoff an, die benötigt wird, um organische Substanzen durch mikrobiellen Abbau zu oxidieren. Der BSB-Wert ist entscheidend für die Überwachung der Wasserqualität und die Beurteilung der Effizienz von Kläranlagen.
Im Unterschied zu chemischen Methoden erfasst der BSB den biologischen Abbau organischer Stoffe und zeigt damit die tatsächliche Sauerstoffzehrung durch mikrobiologische Aktivitäten an. Organische Verunreinigungen im Wasser können aus verschiedenen Quellen stammen, wie städtischen Abwässern, industriellen Einleitungen oder landwirtschaftlichen Abflüssen. Der BSB-Wert ist daher ein unverzichtbarer Indikator für die Überwachung und Behandlung von Abwässern.
Die Bestimmung des BSB erfolgt nach den in Deutschland geltenden Normen, insbesondere nach DIN EN 5815-1:2020-11, und umfasst eine fünf Tage andauernde Inkubationszeit unter kontrollierten Bedingungen. Die erzielten Ergebnisse dienen als Grundlage für Maßnahmen zur Reduktion organischer Belastungen und zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.
Diese Analyse liefert eine verlässliche Grundlage für die Optimierung von Umweltüberwachungs- und Reinigungsprozessen und unterstützt die Einhaltung der gesetzlich festgelegten Grenzwerte.
Die gesetzlichen Grenzwerte für den Biochemischen Sauerstoffbedarf (BSB) in Deutschland sind abhängig von der Art des Gewässers sowie der Herkunft des Abwassers. Diese Grenzwerte sind in verschiedenen Verordnungen und Richtlinien festgelegt, die hauptsächlich dem Schutz der Wasserqualität dienen.
Kommunales Abwasser
Für kommunale Kläranlagen regelt die Abwasserverordnung (AbwV) die Grenzwerte. In der Regel beträgt der Grenzwert für den BSB5 (Biochemischer Sauerstoffbedarf nach fünf Tagen) im Ablauf einer kommunalen Kläranlage 40 mg/L. Dies bedeutet, dass das gereinigte Abwasser nach der biologischen Behandlung in Kläranlagen diesen Wert nicht überschreiten darf.
Industrieabwässer
Industrieabwässer unterliegen ebenfalls der Abwasserverordnung, wobei die Grenzwerte je nach Branche und Art der Einleitung variieren. Einige Branchen haben striktere Vorgaben, wobei die Grenzwerte für den BSB5 typischerweise zwischen 20 mg/L und 40 mg/L liegen können.
Oberflächengewässer
Für die Qualität von Oberflächengewässern gibt es spezifische Vorgaben in der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) der EU, die in deutsches Recht umgesetzt wurde. Die Richtlinie zielt auf einen guten ökologischen Zustand der Gewässer ab. Ein allgemeiner Grenzwert für BSB5 wird hier jedoch nicht festgelegt, da dieser stark von den spezifischen Eigenschaften und dem Nutzungskontext des Gewässers abhängt. Vielmehr müssen die Länder entsprechende Qualitätsziele definieren.
Diese Grenzwerte sind zwingend einzuhalten, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden und den Schutz von Gewässern sowie die öffentliche Gesundheit zu gewährleisten.