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Abwasseranalytik

Bestimmung des Chemischen Sauerstoffbedarfs (CSB) in Abwasser

Der Chemische Sauerstoffbedarf (CSB) ist ein zentraler Parameter zur Bewertung der organischen Belastung in Abwässern. Er gibt die Menge an Sauerstoff an, die erforderlich ist, um die im Abwasser enthaltenen organischen Verbindungen chemisch zu oxidieren. Der CSB-Wert dient als Maß für die Gesamtmenge organischer Substanzen im Abwasser und ermöglicht eine umfassende Beurteilung der Verschmutzungsbelastung.

Da der CSB alle oxidierbaren organischen Stoffe erfasst, ist er ein wichtiger Indikator für die Belastung von Abwässern, die aus verschiedenen Quellen stammen können, darunter industrielle Prozesse, Haushaltsabwässer und landwirtschaftliche Abflüsse. Die genaue Bestimmung des CSB-Werts ist entscheidend für die Steuerung und Optimierung der Reinigungsprozesse in Kläranlagen, um eine effiziente Entfernung der organischen Belastungen sicherzustellen.

In Deutschland liegt der gesetzliche Grenzwert für den CSB typischerweise bei 150 mg/L für die Ausbaustufe I von Kläranlagen. Dieser Grenzwert muss eingehalten werden, um die Anforderungen der Abwasserverordnung (AbwV) zu erfüllen und den Schutz der Gewässer sicherzustellen.

Die Bestimmung des CSB erfolgt nach dem international anerkannten Standard DIN ISO 15705-45:2003-01, der eine präzise und reproduzierbare Analyse gewährleistet. Diese Norm beschreibt das Verfahren zur chemischen Oxidation der organischen Stoffe und die anschließende Bestimmung des Sauerstoffbedarfs.

Mit dieser Analyse erhalten Betreiber von Kläranlagen verlässliche Daten, die als Grundlage für die Optimierung der Abwasserreinigung dienen und zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben beitragen.

Bestimmung des Biochemischen Sauerstoffbedarfs (BSB) in Wasserproben

Der Biochemische Sauerstoffbedarf (BSB) ist ein wichtiger Parameter zur Bewertung der organischen Belastung von Gewässern und Abwässern. Er gibt die Menge an Sauerstoff an, die benötigt wird, um organische Substanzen durch mikrobiellen Abbau zu oxidieren. Der BSB-Wert ist entscheidend für die Überwachung der Wasserqualität und die Beurteilung der Effizienz von Kläranlagen.

Im Unterschied zu chemischen Methoden erfasst der BSB den biologischen Abbau organischer Stoffe und zeigt damit die tatsächliche Sauerstoffzehrung durch mikrobiologische Aktivitäten an. Organische Verunreinigungen im Wasser können aus verschiedenen Quellen stammen, wie städtischen Abwässern, industriellen Einleitungen oder landwirtschaftlichen Abflüssen. Der BSB-Wert ist daher ein unverzichtbarer Indikator für die Überwachung und Behandlung von Abwässern.

Die Bestimmung des BSB erfolgt nach den in Deutschland geltenden Normen, insbesondere nach DIN EN 5815-1:2020-11, und umfasst eine fünf Tage andauernde Inkubationszeit unter kontrollierten Bedingungen. Die erzielten Ergebnisse dienen als Grundlage für Maßnahmen zur Reduktion organischer Belastungen und zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.

Diese Analyse liefert eine verlässliche Grundlage für die Optimierung von Umweltüberwachungs- und Reinigungsprozessen und unterstützt die Einhaltung der gesetzlich festgelegten Grenzwerte.

Die gesetzlichen Grenzwerte für den Biochemischen Sauerstoffbedarf (BSB) in Deutschland sind abhängig von der Art des Gewässers sowie der Herkunft des Abwassers. Diese Grenzwerte sind in verschiedenen Verordnungen und Richtlinien festgelegt, die hauptsächlich dem Schutz der Wasserqualität dienen.

Kommunales Abwasser

Für kommunale Kläranlagen regelt die Abwasserverordnung (AbwV) die Grenzwerte. In der Regel beträgt der Grenzwert für den BSB5 (Biochemischer Sauerstoffbedarf nach fünf Tagen) im Ablauf einer kommunalen Kläranlage 40 mg/L. Dies bedeutet, dass das gereinigte Abwasser nach der biologischen Behandlung in Kläranlagen diesen Wert nicht überschreiten darf.

Industrieabwässer

Industrieabwässer unterliegen ebenfalls der Abwasserverordnung, wobei die Grenzwerte je nach Branche und Art der Einleitung variieren. Einige Branchen haben striktere Vorgaben, wobei die Grenzwerte für den BSB5 typischerweise zwischen 20 mg/L und 40 mg/L liegen können.

Oberflächengewässer

Für die Qualität von Oberflächengewässern gibt es spezifische Vorgaben in der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) der EU, die in deutsches Recht umgesetzt wurde. Die Richtlinie zielt auf einen guten ökologischen Zustand der Gewässer ab. Ein allgemeiner Grenzwert für BSB5 wird hier jedoch nicht festgelegt, da dieser stark von den spezifischen Eigenschaften und dem Nutzungskontext des Gewässers abhängt. Vielmehr müssen die Länder entsprechende Qualitätsziele definieren.

Diese Grenzwerte sind zwingend einzuhalten, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden und den Schutz von Gewässern sowie die öffentliche Gesundheit zu gewährleisten.