Schwimm- und Badewasseranalytik
Die Untersuchung von Schwimm- und Badebeckenwasser wird in Schleswig-Holstein seit dem 17.05.2018 in der Bäderhygieneverordnung (BäderhygVO) geregelt. Dort sind die jeweiligen Pflichtumfänge der mikrobiologischen und chemischen Parameter gesetzlich festgehalten. Das jeweilige Gesundheitsamt kann jedoch zusätzliche Parameter fordern oder Parameter streichen.
Wir können Ihnen im gesamten Raum Schleswig-Holsteins Routine-Probenahmen und akkreditierte Analytik für den jeweilig geforderten Bereich anbieten. Ebenso sind wir als Badewasseruntersuchungstelle gemäß §8 Abs. 2 Satz 3 der BäderhygVO in Schleswig-Holstein gelistet.
Natürlich können wir Ihnen auch die Vor-Ort geforderten Parameter wie Chlor frei, Chlor gebunden, pH und Redox anbieten und Ihre Geräte dabei zur Qualitätssicherung gegenprüfen.